Anlässe für eine Immobilienbewertung
Sie benötigen ein Sachverständigengutachten für einen bestimmten Zweck? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie insbesondere einen der folgenden Bewertungsanlässe haben:
- Erbfälle, Testamentsvollstreckung und Scheidungsfälle
- Überführung von Immobilien in das Privatvermögen
- Schenkungen und Überschreibungen
- Parteigutachten für gerichtliche Verfahren
- Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen
- Mietgutachten bei Mietminderung
- Fragen der Nebenkostenabrechnung
- Feststellung ortsüblicher Mieten
- gutachterliche Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien
- gutachterliche Beratung bei der Kapitalanlage in Immobilien
- gutachterliche Beratung bei baulichen Maßnahmen (Anbauten, Umbauten)
- gutachterliche Stellungnahmen zu Sachverhalten bei Baulandumlegungen
- gutachterliche Stellungnahmen zu Wert erhöhenden bzw. Wert mindernden Maßnahmen